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Zum Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zur DS 16/12283
Es wurde durch den Beschluss vom 19.03.2009 (DS 16/12283) ein Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt, infolgedessen
1) in "einem Modellversuch" des Bundes und mind. drei teilnehmender Länder geklärt werden soll, in welchem Ausmaß "umsatzsteuerliche Mehrbelastungen" PPP-Projekte "benachteiligen" und "inwieweit eine gebotene und sinnvolle Ausweitung von PPP-Projekten dadurch verhindert wird."
Dabei sollen die Projektträger (öffentliche des Bundes der Länder und deren Kommunen!) durch "Erstattung von Umsatzsteuermehraufkommen" gefördert werden.
Zur Höhe der Förderung wird folgendes gesagt:
- "Die teilnehmenden Gebietskörperschaften stellen grundsätzlich für die Projektförderung Fördermittel in Höhe des auf sie entfallenden Umsatzsteuermehraufkommens bereit, das durch die geförderten Projekte generiert wird."
2) ein "PPP-Vereinfachungsgesetz" noch vor den Wahlen verabschiedet werden soll, welches die Bundeshaushaltsordnung (BHO) und das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz ergänzt bzw. novelliert.
Die Bundeshaushaltsordnung (BHO)
beschreibt Haushaltsgrundsätze für Bund und Länder.
Das jetzige BHO soll in §7
ergänzt (**...**) werden mit:
- "Diese Grundsätze verpflichten zur Prüfung, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung, ** Öffentlich Private Partnerschaften ** oder Privatisierung erfüllt werden können."
in Absatz 1 und
- "Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Dabei ist auch die mit den Maßnahmen verbundene Risikoverteilung zu berücksichtigen. In geeigneten Fällen ist privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben, darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können (Interessensbekundungsverfahren). ** Mit der Aufgabendurchführung sollen Private beauftragt werden, soweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten ebenso gut oder besser erbringen können. ** "
in Absatz 2.
Das lässt die Interpretation zu: Alle Investitionen und staatlichen Aufgaben (!) sind daraufhin zu überprüfen, ob sie nicht durch Private "ebenso gut oder besser" erbracht werden können!
Das ist meiner Meinung nach ein Anschlag auf das öffentliche Gemeinwesen!
- http://www.das-parlament.de/2009/15-16/wirtschaftfinanzen/24076060.html
- http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612283.pdf
nochmal der GEW-Beschluss dazu:
Den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahren müssen wir noch recherchieren.
Ich glaube, es ist enorm wichtig, daß wir schnell mit unserem Brief etc. reagieren und diesen Plan als das bekannt machen, das er ist: Ein Skandal!
Wolfgang Franke, 10.5.2009
Bisher liegt noch kein Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundestag vor, der die BHO und das Fernstraßenbauprivatfinfnazierungsgesetz ändern soll.
In dieser Legislaturperiode gibt es außer der im Moment stattfindenden Sitzungswoche noch drei regulär angesetzte Sitzungswochen. Das heißt, der Entwurf müsste spätestens in der Woche vom 15. - 19.6. in erster Lesung ins Parlament eingebracht werden, so dass er in einem verkürzten Verfahren in der letzten Sitzungswoche vom 29.6. - 3.7. durch die Ausschüsse gebracht und in 2./3. Lesung angenommen werden könnte. Die Regierung hat also noch einen Monat Zeit für den Gesetzentwurf.
Anders ist es mit dem Modellversuch zur Umsatzsteuer-Rückerstattung. Dafür braucht es keine Gesetzesänderung. Da müssen die Mittel im Haushalt bereit gestellt werden und dann wird das über die "Partnerschaften Deutschland" abgewickelt. Im Moment gibt es jedoch keinen Haushaltstitel für die Modellprojekte und da kann laut Angaben unserer Haushaltsfachleute auch nicht einfach ministeriumsintern umgeschichtet werden. Das heißt, das müsste nochmal über den Haushaltsausschuss laufen, entweder im Rahmen eines Nachtragsverfahrens oder dann regulär bei der Erarbeitungs des Haushalts für 2010. Dieser Haushalt wird dann allerdings erst vom nächsten Parlament verabschiedet werden.
Beste Grüße, Ursula Schönberger (Büro MdB Ulla Lötzer), 11.05.2009