Diskussion:Konzessionsvertrag
E-Mail zur Dokumentation ist Sch****:
Ein Beweis:
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat vor wenigen Wochen entschieden, dass ein ohne Bekanntmachung gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geschlossener Konzessionsvertrag nichtig ist. ...
Zu kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten beim Auslaufen aktueller Konzessionsverträge
Beide Links sind tot!
zu a)
2008-06-03, 09:26
Subject: [APRI] Konzessionsverträge - Prävention ist das beste Gegenmittel
Hier ein interessanter Artikel
gruss
Rüdiger
Artikel aus der ZfK 05/08, Seite 12
Konzessionsverträge Prävention ist das beste Gegenmittel
Verträge ohne Bekanntmachung nichtig – Wahlrecht für Altkonzessionär? Von RA Dr. Christian Theobald, Mag. rer. publ., und RA Jörn Schwarz, Becker Büttner Held, Berlin Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat vor wenigen Wochen entschieden, dass ein ohne Bekanntmachung gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geschlossener Konzessionsvertrag nichtig ist. Der ursprüngliche Stromkonzessionsvertrag mit 20-jähriger Laufzeit datierte aus dem Jahr 1986. 2003 schlossen die Parteien einen neuen Vertrag mit 20-jähriger Laufzeit. Der neue Vertrag wurde ohne vorherige Bekanntmachung gem. § 13 Abs. 3 EnWG a.F. (heute § 46 Abs. 3 EnWG) abgeschlossen. Ferner hat das Landgericht (LG) Mainz vor wenigen Tagen entschieden, dass „Überlassen“ im Sinne von § 46 Abs. 2 EnWG ein Wahlrecht des bisherigen Konzessionärs bedeuten soll, ob er dem neuen Konzessionär Besitz und Eigentum oder nur den Besitz überlässt.
Das OLG Düsseldorf begründet seine Entscheidung damit, dass das nach § 13 Abs. 3 EnWG a.F. für den Neuabschluss oder die Verlängerung von Konzessionsverträgen erforderliche Bekanntmachungs- und Auswahlverfahren auch bei einer vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrages einzuhalten war. Denn Sinn und Zweck der Regelung verlangten bereits vor der Neuregelung in § 46 Abs. 3 EnWG eine Anwendung auch auf diesen Fall. Bei § 46 Abs. 3 EnWG handele es sich insofern nur um eine bloße Klarstellung durch den Gesetzgeber. § 13 Abs. 3 Satz 1 EnWG a.F. sei zudem ein Verbotsgesetz, dessen Zweck im Fall der fehlenden Bekanntmachung die Nichtigkeit des Konzessionsvertrages erfordere. Die Stadt könne sich auch auf die Nichtigkeit berufen. Ein Verstoß der Stadt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben sei darin nicht zu sehen, da das Verbotsgesetz nicht dem Schutz der Gemeinden, sondern dem Schutz dritter Wettbewerber diene. Die vorzeitige Verlängerung eines Konzessionsvertrages ohne vorherige Bekanntmachung verstoße zudem gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das wirtschaftliche Ergebnis in einer solchen Fallkonstellation kann desaströs sein: Der alte Konzessionsvertrag ist beendet, der neue nicht wirksam. Bisherige Konzessionsabgabenzahlungen sind ohne vertragliche Grundlage geflossen; Rückabwicklung kann drohen, ggf. droht sogar steuerliches Ungemach. Wenn anders als vorliegend nicht das bisherige, sondern ein anderes Versorgungsunternehmen konzessioniert werden sollte, fehlt diesem zudem mangels wirksamer Konzession die Berechtigung zur erforderlichen Netzübernahme. Im Zweifel muss das ganze Verfahren (möglicherweise Jahre später) wiederholt werden. Zum wirtschaftlichen kommt der politische Schaden. Wie häufig ist Prävention das beste Gegenmittel: Ein rechtssicheres Bekanntmachungs- und Auswahlverfahren strukturiert man am besten rechtzeitig, d. h. möglichst zweieinhalb Jahre vor Vertragsende in einem Fahrplan mit rund einem Dutzend Handlungsschritten. Sind diese auch ordnungsgemäß umgesetzt worden, steht nach regelmäßig vier bis acht Monaten eine für alle Beteiligten rechtssichere Konzession. Wenn diese nicht an den bisherigen Konzessionär gegangen ist, kann die zweite Phase der eigentlichen Netzübernahme mit dem wünschenswerten zeitlichen Vorlauf beginnen. Dass gerade bei einer beabsichtigten vorzeitigen Verlängerung auch von anderer Seite Gefahren drohen, zeigt einmal mehr das überraschende Urteil des LG Mainz. Überraschend ist das Urteil deshalb, weil mittlerweile schon zwei höherinstanzliche Gerichte (OLG Schleswig Holstein und OLG Frankfurt, ZfK 3/08, 12) anders entschieden haben. Dies unterstreicht aber umso mehr, dass aus Sicht der kommunalen Wirtschaft eine interessengerechte und inhaltlich auch glasklar formulierte Endschaftsklausel in den neuen Konzessionsverträgen oberste Priorität haben muss. Gleichzeitig gilt es durch rasche und konsequente Aufklärung der Kommunen zu verhindern, dass diese, regelmäßig nichts Böses ahnend, über die „Hintertür vorzeitiger Verlängerungen“ auf ihren bisherigen eindeutigen vertraglichen Eigentumsübertragungsanspruch zugunsten der unsicheren gesetzlichen Formulierung des „Überlassens“ verzichten. So fällt auf, dass ganz aktuell Eon edis Angebote vorzeitiger Verlängerungen der ohnehin demnächst auslaufenden Konzessionsverträge macht, dabei aber zugleich die Endschaftsklauseln im obigen Sinne zu Lasten der Kommunen bzw. ggf. am Erstabschluss ebenfalls interessierter Stadtwerke auszutauschen versucht. Die Autoren sind Prozessbevollmächtigte in einem der beiden behandelten Verfahren, darüber hinaus in einer Reihe weiterer, ähnlicher Fallkonstellationen vor diversen ordentlichen Gerichten und in Schiedsverfahren.
Rüdiger Heescher Wilhelmstr. 120a 10963 Berlin Mobil: 0151-54757564 ruediger.heescher@die-linke.de Skype: ruediger_heescher
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zu b)
2008-06-03, 11:56
Subject: [APRI] Auslaufen der Konzessionsverträge - Möglichkeiten
Hallo Attacies, BIs und Stadträte
Dieses Jahr und auch vor allem nächstes Jahr (vor allem in Hessen) wird es in den Kommunen ein Ablaufen der Konzessionsverträge geben. Vielfach sind Teilprivatisierungen der Stadtwerke damit verbunden und natürlich auch viele Kommunen betroffen, die vielleicht gar keine Stadtwerke mehr haben.
Bitte schaut doch in euren Kommunen nach und fragt in den Stadträten ob darüber nachgedacht wird die Konzessionsverträge zu verlängern, sich zurückzuholen und so vielleicht auch die privaten aus den Stadtwerken heraus zu kicken.
Es wäre eine gute Möglichkeit das Thema Rekommunalisierung zu forcieren und die Stadtwerke wieder zurück zu holen oder sogar neu zu gründen. In Uetersen (Schleswig Holstein) ist dieses jetzt gerade geschehen und man macht es, weil man sich dadurch neue oder bessere Einnahmequellen für die Stadt sucht um die Haushalte wieder in Ordnung zu bringen.
Gerade auch in CDU geführten Städten sieht man mittlerweile, dass man sich wieder unabhängiger machen muss um überhaupt kommunale Selbstverwaltung zu ermöglichen. In SPD geführten Städten oftmals sieht es dagegen schwieriger aus, da dort meist enge Verflechtungen vorherrschen mit den Energiekonzernen und die Spezialdemokraten von den Energiekonzernen gekauft sind.
Fragt einfach mal nach wann die Konzessionsverträge auslaufen und bereitet euch schon langfristig vor eine Kampagne zu organisieren, um dann nicht nur den Rückkauf der Konzessionsverträge zu sichern sondern damit auch gleichzeitig das Thema Rekommunalisierung in den Blickpunkt zu bringen. Oder sogar die Neugründung von Stadtwerken, wenn keine mehr vorhanden sind. Denn kommunale Selbstverwaltung wird nur möglich werden, wenn die Stadt auch wieder Einnahmequellen hat und dann auch Infrastruktur des Öffentlichen ermöglichen kann.
Bitte schreibt doch über diese Listen über Eure Ergebnisse und Erfahrungen damit.
gruss
Rüdiger
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