Kategorie:Daseinsvorsorge

Aus Pws
(Weitergeleitet von Daseinsvorsorge)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Es gibt verschiedene Definitionen von Daseinsvorsorge:

A) Quelle: Zehnter Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig, 2003

"Im Kern werden heute zur kommunalen Daseinsvorsorge folgende Aufgaben gezählt:

  • Abfallwirtschaft,
  • Abwasserentsorgung,
  • Wasser- und Energieversorgung,
  • Krankenhäuser,
  • öffentlicher Personennahverkehr,
  • Sparkassen,
  • Museen, Theater,
  • Altenheime,
  • Schulen u.a.m."

Im Vorwort heißt es auch noch:

"Städtische Unternehmen sind dem öffentlichen Gemeinwohl verpflichtet. Ihre Hauptaufgabe besteht darin den Bürgerinnen und Bürgern Leipzigs in Bereichen wie Nahverkehr, Wohnungswesen, Energieversorgung, Abfallbeseitigung oder Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung kostengünstige und servicegerechte Dienstleistungen zu erbringen."

B) Daseinsvorsorge bei wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Daseinsvorsorge

"Dazu zählt als Teil der Leistungsverwaltung die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für die Allgemeinheit, also Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe usw." - auszugsweise per 2007-12-05

C) Öffentliche Güter bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliche_G%C3%BCter

"Öffentliche Güter (auch Kollektivgüter) sind eine Güter-Gruppe in den Wirtschaftswissenschaften. Reine öffentliche Güter zeichnen sich im Konsum durch die Eigenschaften Nicht-Ausschließbarkeit und Nicht-Rivalität aus. ..."

Im Englischen als Public good bezeichnet

D) Ein Aufsatz "Zum Stichwort Daseinsvorsorge" von Achim Grunke ist erschienen in Kommunal-Info 7/2008, S. 6-8.

E) Dienstleistungen der Daseinsvorsorge im DorfWiki

F) EU-Glossar zum Thema Daseinsvorsorge - dort "Daseinsvorsorge (Dienstleistungen von allgemeinem Interesse)"

  • Zitat: "Die Europäische Kommission definiert die in Deutschland häufig als Daseinsvorsorge bezeichneten Dienste von allgemeinen Interesse als "marktbezogene oder nichtmarktbezogene Tätigkeiten, die im Interesse der Allgemeinheit erbracht und daher von den Behörden mit spezifischen Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft werden." Hiermit ist die Bereitstellung von Tätigkeiten gemeint, welche im allgemeinen Interesse liegen, jedoch nicht den Gesetzen des Marktes überlassen werden können, weil solche Dienstleistungen nicht wirtschaftlich erbracht werden können (so ist beispielsweise die ununterbrochene Bereitstellung von Rettungsfahrzeugen notwendig, kann aber nicht durch die tatsächlich erbrachten Einsätze finanziert werden)."

G) Eine Ergänzung

Ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2009:

"Schnelles Internet für ganz Deutschland

Eine flächendeckende Breitbandversorgung gehört für uns zur Daseinsvorsorge. Moderne Kommunikationsnetze schaffen verstärkten Zugang zu Informationen und damit mehr wirtschaftliches Wachstum und Lebensqualität. Für die Entwicklung von Industrienationen sind sie daher entscheidend. Wettbewerb, Regulierung und Kooperation sind die maßgeblichen Säulen für eine zügige Umsetzung derBreitbandstrategie." Quelle: Seite 105 PDF/ Seite 104 Papierausdruck.


Siehe auch:

Meine Werkzeuge