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Pressemitteilung vom 10.09.2010: Mieterverein und attac zum Cross-Border Deal: Gut, dass es vorbei ist !

“Mit Erleichterung haben Mieterverein Bochum und die attac Stadtgruppe auf das Ende des Cross-Border-Leasing-Geschäfts mit dem Bochumer Kanalnetz reagiert”, schreiben die beiden Organisation in einer Erklärung. Weiter heißt es: »Zu eitler Freude oder gar Jubel sehen sie jedoch keinen Anlass. Die beiden Gruppen hatten 2003 ein Bürgerbegehren gegen den Deal organisiert. “Wir wollen uns in den Streit um eine schwarze oder eine rote Null gar nicht einmischen”, meint Aichard Hoffmann vom Mieterverein. “Es ist reine Spekulation, ob die Stadt damals die gesamten 20,4 Millionen Barwertvorteil als zusätzlichen Kredit aufgenommen hätte, oder ob Arnsberg sie zum Sparen gezwungen hätte. Und auch der Zinssatz ist sicher nicht in den sieben Jahren seither genau gleich geblieben. Aber es hat offensichtlich eines immensen Aufwands und vieles Glücks bedurft, genau den Schaden von der Stadt abzuwenden, den wir damals prophezeit haben und den niemand an der Stadtspitze wahr haben wollte.” Mag sich der finanzielle Schaden in Grenzen halten, der politische Schaden war enorm und wirkt bis heute nach. “Man darf nicht vergessen, dass sich die Stadt damals über den erklärten Willen von über 13.000 Bürgerinnen und Bürgern kaltschnäuzig hinweg gesetzt und dabei auch massiv gegen die Gemeindeordnung verstoßen hat, indem sie nach dem erfolgreichen Bürgerbegehren den vorgeschriebenen Bürgerentscheid nicht durchgeführt, sondern vollendete Tatsachen geschaffen hat”, erinnert Ralf Bindel von attac. “Das hat die Politikverdrossenheit weiter gefördert. Bis heute hat es keine Entschuldigung von den Verantwortlichen gegeben.” Verdient hätten in dem Geschäft andere: Die gleichen Kanzleien, die die CBL-Deals bundesweit eingefädelt haben, waren auch an deren Auflösungen beteiligt. Städte und Kommunen sollten sich aus Finanztransaktionsgeschäften heraushalten, bei denen sie von Steuervorteilen für Unternehmen auf Kosten der öffentlichen Hand angeblich profitieren. Einen positiven Effekt hat die Sache aber gehabt: Als Reaktion auf das bundesweit einmalige Vorgehen der Bochumer Ratsmehrheit von 2003 hat der Landtag in NRW inzwischen die Gemeindeordnung geändert. Erfolgreiche Bürgerbegehren haben jetzt aufschiebende Wirkung bis zum Bürgerentscheid.«

Quelle:


  • Von: presseMD-bounces@listi.jpberlin.de

[1] Im Auftrag von Mehr Demokratie Presse NRW Gesendet: Freitag, 19. Dezember 2008 13:09 An: pressemd@listi.jpberlin.de Betreff: [Pressemd] Bürger umgehen kommt teuer

Mehr Demokratie e.V. Landesverband NRW


Pressemitteilung 98/08 Köln, 19.12.2008


Bürger umgehen kommt teuer Bochum muss 90 Millionen Euro bei Cross-Border-Leasing nachschießen

2003 hat die Stadt Bochum trotz gültigen Bürgerbegehrens gegen den Handel mit dem US-Versicherungskonzern AIG ein Cross-Border-Leasing-Geschäft über das städtische Kanalnetz abgeschlossen, jetzt muss die Kommune dafür zahlen. Gestern abend hat der Rat einen Nachtragshaushalt beschlossen, um den Ankauf von US-Staatsanleihen von 90 Millionen Euro zu finanzieren. Die Stadt ist per Vertrag mit dem aufgrund der weltweiten Finanzkrise in Schwierigkeiten geratenen Investor dazu verpflichtet. Werden die Anleihen bis zum 15. Januar nicht angekauft, droht eine Vertragsstrafe von 360 Millionen Euro.

Bei dem Handel ging es um die Vermietung und Rückmietung des städtischen Kanalnetzes auf 99 Jahre. Für den Investor winkten seinerzeit lohnende Steuervorteile in den USA, für Bochum sprang ein Gewinn von 20 Millionen Euro heraus. Nun ist der Deal zum Verlustgeschäft geworden.

Derweil ist man in Bergisch Gladbach froh, durch einen Bürgerentscheid den direkten Folgen der weltweiten Finanzkrise entkommen zu sein. In der Stadt bei Köln hatten die Wähler ebenfalls 2003 mit einem Bürgerentscheid den Abschluss eines geplanten Cross-Border-Leasings gestoppt. Hierbei sollte das lokale Abwasserwerk samt Kanalnetz an einen amerikanischen Investor vermietet und dann zurück geleast

werden. In einem Bürgerentscheid hatten 96,5 Prozent der Abstimmenden gegen dieses Vorhaben gestimmt.

Das Unterlaufen des Bochumer Bürgerbegehrens war möglich, weil dieses seinerzeit noch keine aufschiebende Wirkung entfalten konnte. Seit vergangenem Jahr dürfen zulässige Bürgerbegehren bis zu einem Bürgerentscheid nicht mehr durch Handlungen von Bürgermeistern oder Räten konterkariert werden.

„Hinter dem Rücken der Bürger zu handeln rächt sich manchmal“, kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“, die Entwicklung in Bochum. Sein Verein fordert obligatorische Bürgerentscheide über Finanzprojekte dieser Größenordnung. In der Schweiz habe man gute Erfahrungen damit gemacht, dass Bürger über Steuern, Abgaben und Kreditaufnahmen abstimmen können.

Mehr Informationen: http://www.nrw.mehr-demokratie.de/finanzkrise.html

Thorsten Sterk Pressesprecher


Mehr Demokratie e.V. Landesverband NRW Thorsten Sterk, Pressesprecher Friedrich-Ebert-Ufer 52, 51143 Köln Tel. 0 22 03 - 59 28-59/Fax -62 Mobil 01 63 - 249 62 76 E-Mail: presse.nrw@mehr-demokratie.de www.mehr-demokratie.de/nrw

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